AGB

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2.  „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitale Bilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Drucke, Leinwand, usw.) 

 

II.Urherberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Auftraggeber darf die Lichtbilder zu privaten Zwecken nutzen und auch vervielfältigen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Namensnennung: Foto: Lisa Feldmann ist bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild oder im Impressum anzugeben.
8. Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung, dass die Lichtbilder vom Auftragnehmer für Eigenwerbung genutzt und veröffentlich werden dürfen.
9. Die Rohdaten (RAW) verbleiben beim Fotografen.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; evtl. Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
    2. Fällige Rechnungen sind sofort ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
    3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
    4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen schriftlichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Ausfallhonorar

  1. Der vereinbarte Termin ist für beide Seiten verbindlich. Kann ein Vertragspartner einen Termin nicht einhalten, so ist dieser verpflichtet, den anderen Vertragspartner sobald wie möglich vorher davon in Kenntnis zu setzen. Bei Absagen ein bis zwei Monate vor dem Termin ist der Vertragspartner verpflichtet, dreißig Prozent des Honorars als Ausfallentschädigung an den benachteiligten Vertragspartner zu zahlen. Bei Absagen ab einem Monat bis zum Termin ist der Vertragspartner verpflichtet, fünfzig Prozent des Honorars als Ausfallentschädigung an den benachteiligten Vertragspartner zu zahlen. Sollten bereits Fahrtkosten angefallen sein, so sind diese in der tatsächlichen Höhe zu erstatten. Hiervon unberührt bleiben alle Fälle von höherer Gewalt (Krankheit, Katastrophen etc.) und Einwirkungen von Außen.
    2. Ist es dem Fotografen aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag durchzuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Zeit zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Der Auftragnehmer bemüht sich in diesem Falle jedoch dringend um einen Ersatzfotografen.
    3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen um 160,-€ pro Stunde, wenn nicht ein Pauschalpreis ausgemacht wurde. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für Wartezeit fünfzig Prozent des vereinbarten Stundensatzes. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

V. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VI. Haftungsausschluss

  1. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Auftraggebers oder Dritten, die bei oder infolge der Auftragserfüllung entstehen.
    2. Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Verlust oder Beschädigung sprechen sich die Vertragspartner gegenseitig von jeder Haftung frei. Dies gilt nicht für mutwillige Beschädigung. Für Unfälle übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
    3. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

 

VII.Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen. Die Frist beginnt nach Unterschrift der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Bei Absage nach der Widerrufsfrist stellt der Auftragnehmer achtzig Euro Bearbeitungsgebühr in Rechnung. Ab zwei Monaten vor dem Termin gelten die oben genannten Ausfallhonorare.

Der Widerruf ist zu richten an:
Lisa Feldmann
Nietzschestr.21
80807 München
E-Mail-Adresse:
fraufeldmann@gmail.com

Salvatorische Klausel

Sollte ein Teil dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so soll an die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine sinnvolle und dem Geist dieser Vereinbarung angemessene Ersatzregelung treten, von der angenommen werden kann, dass die Parteien sie vereinbart hätten, wenn sie die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit gekannt hätten. Die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung bleiben von der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit unberührt.

Sonstiges

Der Auftraggeber versichert weiterhin, Umfang, Inhalt, Art, Form und die Dauer des Fototermins mit dem Auftragnehmer im Vorfeld abgestimmt zu haben. Sämtliche Fragen – auch zu dieser Vereinbarung – wurden im Vorfeld zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers beantwortet.
Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Meinungsverschiedenheiten aus dieser oder über diese Vereinbarung sollen durch freundschaftliche Übereinkunft geregelt werden.